Wehrhafte Demokratie und die Grenzen politischer Toleranz

Ich wurde kürzlich von der Heinrich Böll Stiftung gebeten, im Rahmen eines Haltungstrainings für die Johanniter einen kurzen Input-Vortrag zum Thema Wehrhafte Demokratie und Grenzen politischer Toleranz zu halten. Das sind für sich allein zwei große Themenbereiche – zu denen ich darüber hinaus schon seit einer Weile nicht mehr gearbeitet habe. Deswegen habe ich mir erlaubt, zwei Schwerpunkte zu setzen.

Der erste Schwerpunkt ist die wehrhafte Demokratie selbst. In dem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen beantworten:

Was ist wehrhafte Demokratie überhaupt? Wie ist das Prinzip entstanden? Und: Was hat das mit mir zu tun?

Und damit bin ich bei meinem zweiten Schwerpunkt. Ich möchte eine Verbindung herstellen zwischen der großen staatlichen, theoretischen Ebene und dem oder der Einzelnen. Wo komme ich mit den Prinzipien der wehrhaften Demokratie in Berührung? Und: Wie kann ich zur ihrer Wehrhaftigkeit beitragen?

Die Deutschen und ihr angestrengtes Verhältnis zur Demokratie

Im Vergleich zu unseren Nachbarn, insbesondere England und natürlich Frankreich, haben wir ein schwieriges Verhältnis zur Demokratie. Neben ersten demokratischen Gehversuchen im 19. Jahrhundert, setzte sich diese Regierungsform erst mit der Weimarer Republik durch. Und hier fangen die Probleme bereits an. Die Republik wurde als etwas Fremdes wahrgenommen. Etwas, das man eigentlich nicht so richtig will. Nicht unbedingt weil es an sich schlecht ist. Die Weimarer Republik und damit die Demokratie stand im Schatten des Ersten Weltkriegs. Die Stimmung war katastrophal. Man hatte einen Krieg verloren, von dem immer gesagt wurde, man würde ihn innerhalb weniger Monate gewinnen. Der Kaiser hatte im Zuge dieses Krieges abgedankt und plötzlich musste eine neue Politik her. Es herrschte Chaos in Deutschland. Politisch, wirtschaftlich und emotional.

Und genau in dieser Gemengelage treffen Demokratie und Populismus aufeinander. Und jeder von Ihnen, der schonmal eine Doku zur deutschen Geschichte gesehen hat, weiß, dass die Populisten gewonnen haben. Der Aufstieg des Nationalsozialismus ist enger mit unserem Grundgesetz verbunden als man meint.

Historiker hoffen ja immer, dass Kenntnis der Vergangenheit dazu führt, dass man Fehler nicht wiederholt. Dass man Lehren aus der Geschichte zieht. Im Fall des Grundgesetzes und unserer Demokratie ist das ausnahmsweise sogar mal der Fall.

Die Lehre aus der Weimarer Republik und ihrer Schwäche ist die wehrhafte Demokratie.

Entstanden ist das Prinzip der wehrhaften oder streitbaren Demokratie bereits in den 1930ern. Im Exil haben Karl Loewenstein und Karl Mannheim überlegt, was den Aufstieg Hitlers ermöglicht hat und welche Eigenschaften eine Demokratie haben muss, damit soetwas nicht noch einmal passieren kann.

Loewenstein und Mannheim sind zu dem Schluss gekommen, dass die Weimarer Republik eine große Schwäche hatte, die ihr letztlich zum Verhängnis wurde. Die Weimarer Verfassung sah vor, dass alles per Mehrheitsentscheid entschieden wurde. Die Betonung liegt hier auf alles. Die Verfassung war nicht an Wertvorstellungen gebunden. Das nutzten die Populisten, sowohl die von rechter als auch von linker Seite, für sich. Wenn man alles zur Abstimmung bringen kann, dann kann man auch alles in Frage stellen. Sogar die Regierungsform. Oder das, was wir heute Grundrechte nennen. Und genau das haben die Nationalsozialisten getan. Vereinfacht gesagt haben die Nationalsozialisten unter Berufung auf die Meinungsfreiheit darüber abstimmen lassen, ob man Meinungsfreiheit und freie Wahlen und letztlich die Demokratie abschaffen soll.

Nachdem der Geburtsfehler der Weimarer Republik ausfindig gemacht war, sind Loewenstein und Mannheim weitergegangen und habe eine Demokratie entworfen, die nicht mit ihren eigenen Regeln geschlagen werden kann.

Was ist wehrhafte Demokratie?

Wie also sieht die wehrhafte Demokratie aus?

Die neue Demokratie kam mit einer wichtigen Einschränkung: Es sollte nicht mehr über alles abgestimmt werden. Zwar hat die Mehrheit immer noch das letzte Wort, aber manche Dinge dürfen einfach nicht mehr in Frage gestellt werden. In einer wehrhaften Demokratie stehen die Demokratie selbst und ihre wichtigsten Elemente nicht mehr zur Debatte. Egal wie groß die Mehrheit auch sein mag, an diesem Kern wird nicht gerüttelt. Diese Einschränkung des Mehrheitsprinzips soll verhindern, dass eine momentane Mehrheit über die Grundrechte der nachfolgenden Generationen entscheidet.

Der Parlamentarische Rat, der 1948/49 das Grundgesetz erarbeitet hat, hat ausdrücklich auf die Schwäche der Weimarer Republik Bezug genommen und das Prinzip der Wehrhaftigkeit ins Grundgesetz geschrieben. Dieses Prinzip ist an verschiedenen Stellen zu finden. Unter anderem in der Ewigkeitsklausel, die festlegt, dass bestimmte Artikel des Grundgesetzes nicht verändert werden können.

Von dieser Klausel geschützt sind zum Beispiel die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Menschenrechte als Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die demokratische Ordnung, Volkssouveränität usw.

Damit wurde der Geburtsfehler der Weimarer Verfassung beseitigt.

Wehrhaftigkeit bedeutet aber auch, dass auf Feinde der Verfassung reagiert werden muss. Die wehrhafte Demokratie muss sich den Feinden der freiheitlich demokratischen Ordnung gegenüber nicht neutral verhalten, sondern soll sich gegen diese verteidigen.

Welche Mittel stehen ihr dafür zur Verfügung?

Zu den wichtigsten gehören:

  • die Pflicht zur Verfassungstreue für Angehörige des Öffentlichen Dienstes
  • die Möglichkeit Parteien oder anderen Vereinigungen wegen verfassungswidriger Aktivitäten zu verbieten
  • die Verfolgung von Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder die Verfassung richten
  • die Möglichkeit Grundrechte einzuschränken oder abzuerkennen, wenn diese im Kampf gegen die freiheitlich demokratische Ordnung missbraucht werden

Moment mal. Einschränkung der Grundrechte und Parteiverbote klingt nun aber ziemlich nach Diktatur. Und das wollten wir ja eigentlich verhindern. Die Berichterstattung zeichnet hier ein trügerisches Bild. Obwohl immer mal wieder von Parteiverboten die Rede ist, wurden in der Geschichte der Bundesrepublik erst zwei Parteien verboten. Zum einen die Nachfolgepartei der NSDAP und die KPD. In einer Diktatur würde das deutlich öfter passieren und auch nicht so lange dauern. Dass die Versuche, ein Parteiverbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten, immer wieder scheitern, ist ein weiterer Beweis dafür, dass unsere Demokratie in der Tat viel aushält und aushalten muss und dass die Einschränkung der Grundrechte nicht auf die leichte Schulter genommen wird.

Verbote und Einschränkung von Grundrechten stehen zudem am Ende eines langen Prozesses. Bevor etwas gegen einen vermeintlichen Staatsfeind unternommen werden kann, muss dieser ausfindig gemacht werden. Hier kommt der Verfassungsschutz ins Spiel. Seine Aufgabe ist es, das Grundgesetz und die freiheitlich- demokratische Ordnung zu schützen. Dazu beobachtet er Personen, Gruppierungen und Parteien, die er als verfassungsfeindlich und sicherheitsgefährdend einstuft, sammelt Informationen und wertet diese aus.

Die Rolle des Verfassungsschutzes wird in der breiten Öffentlichkeit – vermittelt über die Medien – mit zunehmenden Zweifeln betrachtet, zuletzt wegen seiner bislang nicht eindeutigen Rolle bei der Aufklärung der NSU-Morde. Bereits beim ersten NPD-Verbotsverfahren von 2001 bis 2003 war der Verfassungsschutz wegen seiner V-Männer innerhalb der NPD in negative Schlagzeilen geraten.

Bevor ich den Bogen zum Individuum schlage, möchte ich kurz eine Bestandsaufnahme machen und einen Ausblick geben.

Neue Herausforderungen für die wehrhafte Demokratie

Was weder Loewenstein und Mannheim noch der parlamentarische Rat voraussehen konnten, war die globale Vernetzung unserer Zeit. Nie war es so leicht mit fremden Kulturen in Kontakt zu kommen wie heute. Und nie war es so leicht in der Anonymität des Internets Hass zu predigen.

Heutige Verfassungsfeinde agieren nicht mehr nur in den altbekannten Mustern. Sicher, Parteien und Vereinigungen an beiden Enden des politischen Spektrums gibt es noch immer. Aber die staatlichen Schutzmaßnahmen haben sich in dieser Hinsicht bewährt. Obwohl rechtspopulistische Parteien immer mal wieder einen parlamentarischen Erfolg verbuchen können, ist die Demokratie dadurch noch nicht gefährdet worden.

Die neuen Verfassungsfeinde haben dagegen auch neue Methoden. Neben Parteien und Vereine sind kleine Gruppen Gleichgesinnter getreten, die sich online vernetzen. Im Fall des internationalen Terrorismus agieren sie nichtmal mehr an einen Ort gebunden. Zudem ziehen nicht alle Verfassungsfeinde ihre Motivation aus politischer Überzeugung. Wir sehen uns auch zunehmend einer kulturell oder religiös begründeten Ablehnung demokratischer Werte ausgesetzt. An dieser Stelle darauf einzugehen, ob es sich dabei wirklich um kulturelle oder religiöse Motivation handelt, oder ob Kultur und Religion für politische Zwecke benutzt werden, würde den Rahmen sprengen.

Angesichts der neuen Herausforderungen setzt die Terrorismusbekämpfung auf neue Schutzmaßnahmen. Videoüberwachung, Überwachung von Chats und Internetaktivitäten, stärkere Vernetzung der Sicherheitsbehörden, Datenabgleich. Terroristische Anschläge sollen im Vorfeld verhindert werden. Doch in Zeiten zunehmender Überwachung wird die wehrhafte Demokratie auf eine harte Probe gestellt. Wieviel Überwachung ist gut? Und wieviel ist erlaubt? Terrorismusabwehr und Überwachung bedeuten immer auch eine Einschränkung von Freiheit und Bürgerrechten.

Die Freiheit des Einzelnen

Alles, was ich bis jetzt gesagt habe, schwebt weit über unseren Köpfen. Ich habe von Grundgesetz und Verfassungsschutz gesprochen. Das klingt alles sehr theoretisch und sehr weit weg. Wie soll ich wissen, was eine Demokratie tolerieren muss, wenn ich nichtmal genau abstecken kann, wo die Grenzen meiner Toleranz sind?

Das ist natürlich auch wieder eine lange Diskussion. Die Geschichte der Freiheit des Einzelnen ist sogar noch älter als die der modernen Demokratie. Ich erspare uns jetzt 500 Jahre Philosophiegeschichte und springe zum Ergebnis. In Europa hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass es zwei Arten von Freiheit gibt. Negative Freiheit von etwas und positive Freiheit zu etwas.

Positive Freiheit ist etwas leichter zugänglich. Ich habe die Freiheit, etwas zu tun. Zum Beispiel mich fei zu bewegen. Wenn ich gleich nach München fahren möchte, tue ich das. Wenn ich mich gleich in den Flieger nach Bali setzen möchte, kann ich das machen. Natürlich gibt es administrative Einschränkungen. Wahrscheinlich brauche ich für Bali ein Visum. Der Punkt ist, dass ich Angela Merkel nicht in einer Audienz um Erlaubnis bitten muss, wenn ich verreisen möchte.

Es steht mir frei, zu wohnen wo ich möchte oder Grundbesitz zu erwerben. Es steht mir frei, einen Beruf meiner Wahl zu ergreifen. Es steht mir frei, eine Religion auszuüben oder auch nicht oder sogar eine Religion zu wechseln.

Die andere Art von Freiheit ist Freiheit von etwas. Was mir als Historikerin immer als erstes einfällt ist die Freiheit von körperlicher Bestrafung. Keine Folter, keine öffentlichen Hinrichtungen. Im Vergleich zu Mittelalter und Früher Neuzeit haben wir einen großen Sprung gemacht, was unser Rechtssystem angeht. Darüber hinaus kennen wir die Freiheit von staatlicher Willkür. Alle staatlichen Organe sind an die gleichen Gesetze gebunden wie jeder andere.

Die wohl bekannteste Freiheit von etwas ist die Meinungsfreiheit. Oder die Freiheit von Zensur.

Und nun zur Frage, ob Freiheit Grenzen hat.

Grenzen und Konsequenzen

Lassen Sie mich an einigen Beispielen verdeutlichen, dass Freiheit in der Tat begrenzt ist. Ich kann nicht auf den Parkplatz gehen und nach Belieben ein fremdes Auto anzünden. Ich kann nicht unaufgefordert und ohne Erlaubnis in eine fremde Wohnung gehen. Ich kann auch nicht hingehen und jemanden verprügeln.

Diese Beispiele sind hoffentlich einleuchtend. Wir wissen, dass es sich dabei um Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten handelt. Streng genommen kann ich Autos anzünden, in Wohnungen einbrechen und jedem eins auf die Nase geben, der mir über den Weg läuft. Allerdings hat das Konsequenzen. Die Konsequenzen meiner Handlungen sind dann Sache von Polizei und Justiz. Geltendes Recht ist nun aber nicht jedermanns Hobby. Außerdem variiert es von Staat zu Staat. Zum Glück haben fast alle Philosophen, die etwas auf sich halten, einige Grundregeln aufgestellt, die uns die Frage nach Grenzen und Konsequenzen etwas erleichtern.

In meinen drei Beispielen endet meine Freiheit, etwas zu tun, da, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt.

Sie alle haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Oder andersrum ausgedrückt: Sie haben das Recht auf Freiheit von körperlichem Schaden. In dem Moment, wo ich meine Freiheit dazu nutze, Ihnen körperlich zu schaden, endet mein Recht.

Das gleiche gilt für das brennende Auto und die Wohnung. Meine Freiheit etwas zu tun endet dort, wo ich in die Privatsphäre eines anderen eindringe oder den Besitz eines anderen beschädige oder zerstöre. Der große Vorteil eines Rechtsstaates ist, dass Sie sich in der Regel nicht allein darum kümmern müssen, dass Ihre Freiheit wiederhergestellt und ich für meine Eskapaden bestraft werde.

Zusammengefasst heißt das also: meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit eines anderen angetastet wird.

Dieses Ganze Gerede von positiver um-zu-Freiheit und negativer von-etwas-Freiheit ist aber immer noch ziemlich verwirrend und nicht sonderlich alltagstauglich.

Auch dafür gibt es einen erstaunlich einfachen Grundsatz:

Behandele andere so wie du selbst behandelt werden willst.

Oder in der negativen Variante: Was du nicht willst, das man dir tut, das tue auch keinem anderen an.

Einige kennen das vielleicht als Goldenen Imperativ von Immanuel Kant. Zwar ist Kant nicht der einzige, der auf so eine Formel für netten Umgang miteinander gekommen ist, aber irgendwie hat er sich als Erfinder in den Köpfen der Menschen durchgesetzt.

Kehren wir zurück zur Meinungsfreiheit. Hier ist der Berührungspunkt zwischen Staat und Individdum besonders umkämpft. Die Freiheit die eigene Meinung öffentlich kundtun zu dürfen ist ein hohes Gut und eine große Errungenschaft im Hinblick auf vergangene Jahrhunderte. Wir müssen nichtmal bis zur Inquisition und Ketzerverfolgung zurückblicken, um mit Schrecken festzustellen, dass die eigene Meinung, insbesondere wenn sie von der Meinung der Autorität abweicht, schnell zur Gefahr für Leib und Leben werden kann. Aktuell reicht ein Blick nach Nordkorea, Saudi-Arabien oder China.

Das Wort von „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!“ ist in aller Munde. An keinem anderen Punkt wird so heiß diskutiert, wo die Grenzen der Toleranz sind wie bei der Frage nach der Meinungsfreiheit. Darf man die Große Koalition öffentlich kritisieren? Ja, das darf man. Darf man die Haltung der israelischen Regierung gegenüber der Palästinenser hinterfragen? Natürlich darf man das. Man darf gegen den Kohleausstieg und gegen die Ehe für alle sein und laut überlegen, ob in der DDR vielleicht nicht doch alles ein bisschen besser war.

Meinungsfreiheit bedeutet, dass der Staat die Äußerung der Meinung seiner Bürgerinnen und Bürger weder in Wort, Schrift noch Bild unterbinden darf. Ich kann nicht unterstreichen wie wichtig dieses Prinzip ist. Lassen Sie mich ein kleines Gegenbeispiel aus meinem aktuellen Forschungsprojekt bringen. Ich beschäftige mich mit Chroniken aus dem 16. und 17. Jahrhundert. In jeder dieser Chroniken sind vor dem Inhaltsverzeichnis neben Danksagungen zwei Lizenzen abgedruckt. Die eine ist eine Drucklizenz der Inquisition und das andere eine Lizenz des Monarchen. Drucklizenz bedeutet, dass das Buch zum Druck freigegeben wurde. Bevor also ein Buch an die Öffentlichkeit kam, entschieden sowohl Vertreter der Kirche als auch der Krone darüber, ob der Inhalt akzeptabel ist. Und wenn wir richtig Glück haben und Forschergold finden, dann können wir an verschiedenen Manuskripten sehen, welche Änderungen gemacht werden mussten, bis die Druckerlaubnis endlich erteilt wurde. Und das sind die Fälle, in denen es glimpflich abgelaufen ist. Wer Pech hatte wurde aufgrund des eingereichten Manuskripts direkt verhaftet. Gelegentlich, wenn die eigene Meinung zu skandalös war, führte der Weg vom Schreibtisch direkt auf den Scheiterhaufen. Kenntnis der Vergangenheit schützt auch vor haarsträubenden Behauptungen über den Zustand unserer Zeit.

Zurück in die Gegenwart. Meinungsfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass das, was man öffentlich sagt, keine Konsequenzen hat. Und diese Konsequenzen ergeben sich aus den Grenzen von Freiheit, die ich zuvor besprochen habe. Wieder gilt: Meinungsfreiheit hört da auf, wo die Freiheit eines anderen angetastet wird. Man darf jemanden nicht beleidigen und das als Meinung verkleiden, denn Beleidigungen tasten allzu oft die Würde des Einzelnen an. Und die ist wichtiger als jemandes Recht auf Meinungsfreiheit.

Eine andere Grenze der Meinungsfreiheit ist dort erreicht, wo der öffentliche Frieden gefährdet wird. Zwar darf ich eine öffentliche Versammlung abhalten, aber ich darf während dieser Versammlung nicht zu Straftaten aufrufen. Und dabei ist nicht ausschlaggebend, ob ich tatsächlich zu Straftaten anstacheln wollte. Es reicht, dass meine Worte so gewählt sind, dass andere darin eine Aufforderung sehen könnten. Und auch hier wurde eine Hürde eingebaut, damit es nicht zu schnell zu verboten kommt. Bevor jemand gerichtlich für die Aufforderung zu einer Strafttat belangt wird, muss zunächst geprüft werden, ob die Aussage vielleicht doppeldeutig war. Damit wird verhindert, dass Satire, Überspitzungen und scherzhafte Aussagen verfolgt werden.

Es gibt jedoch eine deutsche Besonderheit in Sachen Meinungsfreiheit. Das heißt, es gibt eine wichtige Ausnahme. Man darf weder den Holocaust leugnen noch den Nationalsozialismus verherrlichen. Man darf Texte mit nationalsozialistischem Gedankengut nicht einfach verbreiten. Die Väter des Grundgesetzes wollten so einen echten Neuanfang für Deutschland sicherstellen. Sie konnten ja nicht ahnen wie einfach es einige Jahrzehnte später sein würde, online auf Mein Kampf zuzugreifen. Paradoxerweise meistens auf englischen und israelischen Servern.

Nun ist aber nicht jede radikale, von der Mehrheit abweichende Meinung auch gleich verfassungsfeindlich. Was tun wir also mit denen, die so ganz anders denken als wir? Hier wird Toleranz wichtig. Und leider ist das, was meistens als Toleranz verkauft wird, nicht wirklich Toleranz.

Joachim Gauck sagte kürzlich in einem Interview, dass Toleranz unbequem ist. Es braucht keine Anstrengung, das hinzunehmen, was wir mögen und dem wir ohnehin zustimmen. Leider ist das eine verbreitete Haltung. Toleranz brauchen wir erst dann, wenn wir uns mit dem Fremden, dem völlig Anderen auseinandersetzen. Und damit meine ich nicht, dass wir alles Fremde und Neue sofort hinnehmen müssen. Zunächst reicht Offenheit. Und das ist anstrengend. Jeder kennt Beispiele aus dem eigenen Umfeld. Meine Mutter ist felsenfest davon überzeugt, dass impfen schädlich ist und man Krankheiten viel besser mit Heilkristallen behandeln kann. Meine Migräne ließe sich mit regelmäßigen Pendelsitzungen viel besser in den Griff bekommen als mit Medikamenten. Und jedes Mal höre ich mir das an. Nehme ihre Sorge zur Kenntnis. Und das ist anstrengend. Und eine zeitlang war es auch frustrierend, denn eine zeitlang habe ich noch versucht, zu erklären warum ich meine Tabletten nicht durch Globuli ersetzen werde. Heute toleriere ich ihren Standpunkt und die Entscheidungen, die sie für sich getroffen hat. Das ist immernoch unbequem. Aber irgendwann kam der Punkt, wo die Sache nicht mehr wichtig genug war, um so viel Zeit und Energie zu investieren.

Aus dieser Anekdote kann man zwei Dinge ableiten.

Erstens, der Ton macht die Musik. Die Art und Weise wie wir mit abweichenden Meinungen umgehen ist wichtig. Und leider beobachte ich gerade unter Akademikern und Bildungsbürgern einen gravierenden Fehler. Wir neigen dazu, vom hohen Ross aus zu argumentieren. Und ich sage ausdrücklich wir, weil ich mich auch öfter dabei ertappe. So habe ich beispielsweise versucht, meiner Mutter anhand von wissenschaftlichen Studien und Fachliteratur zu erklären, dass Impfstoffe nicht giftig sind. Das kam nicht gut an und ich habe sehr lange nicht verstanden warum. Irgendwann dämmerte mir dann, dass ihre ablehnende Haltung ein Schutzmechanismus ist. Ich habe mich mit meinen Erklärungsversuchen auf einer völlig anderen Ebene befunden. Für mich sind Studien und Fachliteratur Alltag, Ich kenne und verstehe die Regeln. Ich verstehe die Sprache. Für sie war das alles unverständlich. Schlimmer noch, meine Erklärungsversuche haben herablassend und lehrerhaft gewirkt.

Das gleiche passiert, wenn Juristen und Wirtschaftswissenschaftler versuchen, den Nachbarn eines Flüchtlingsheims zu erkären, dass die Ausländer niemandem den Arbeitsplatz wegnehmen, weil sie keine Arbeitserlaubnis haben. Das gleiche passiert, wenn Religions- und Politikwissenschaftler den Unterschied zwischen Islam und Islamismus zu erklären.

Die Erklärung passt nicht zum eigentlichen Problem. Und die Art und Weise wie die Erklärung präsentiert wird, führt dazu, dass sich die Leute wie dumme Kinder behandelt fühlen. Die Forderung auf die Ängste der Menschen einzugehen wird oft als alberne Gefühlsduselei abgetan. In Wirklichkeit haben wir – Akademiker, Experten und Politiker – einfach keine Ahnung wie wir das machen sollen.

Die andere Erkenntnis aus der Globuli-Anekdote ist kurz gesagt, dass man nicht alle überzeugen kann. Egal wie gut die Argumente sind und wie angemessen man sie rüberbringt. Manche Leute lassen sich nicht überzeugen und wollen sich nicht überzeugen lassen. Und dann kommt der Punkt, an dem wir tolerieren müssen, dass es in unserer Gesellschaft Rassisten, Antisemiten und homophobe Konservative gibt. Deren Einstellung können wir zwar nicht ändern, aber der Staat hält sie mit den Mitteln, die ich beschrieben habe, so weit im Zaum, dass sie möglichst wenig Schaden anrichten.

Ich wünschte, ich könnte jetzt eine Alternative vorschlagen. Aber wie schon gesagt, ich arbeite selbst noch daran, den richtigen Ton im Umgang mit gegensätzlichen Meinungen zu finden. Bei einem bin ich mir allerdings sicher.

Bei all der Rede von Verboten, Gesetzen und Verfassungsschutz bleibt eines außer Acht. Der beste Schutz, den eine Demokratie haben kann, sind wehrhafte, streitbare Bürgerinnen und Bürger. Menschen, die verfassungsfeindliche Meinungen erkennen und zurückweisen. Darauf ist Demokratie notwendigerweise angewiesen. Denn alles, was das Böse zum Sieg braucht, ist das gute Menschen nichts tun.

Zum Weiterlesen: https://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/extremismus-bei-uns/wehrhafte-demokratie

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